Schuldnerberatung Schwaben | Fachanwalt für Insolvenzrecht - Persönlich & Regional

Häufig gestellte Fragen

Alle wichtigen Antworten zu Schuldnerberatung und Privatinsolvenz auf einen Blick

Transparent, verständlich, persönlich

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schuldnerberatung und Privatinsolvenz. Nutzen Sie die Suchfunktion oder wählen Sie eine Kategorie.

16 Fragen gefunden

Eine Privatinsolvenz ist sinnvoll, wenn Sie zahlungsunfähig sind und keine Aussicht auf Besserung Ihrer finanziellen Situation besteht. Typische Anzeichen sind:

• Sie können Ihre laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen
• Ihre Schulden übersteigen Ihr Vermögen bei weitem
• Gläubiger mahnen bereits oder haben Klagen eingereicht
• Lohnpfändungen drohen oder sind bereits erfolgt
• Sie sehen keine Möglichkeit, die Schulden in absehbarer Zeit zu tilgen

In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation.

Als regionaler Anbieter in Schwaben bieten wir Ihnen:

Persönliche Betreuung: Sie haben einen festen Ansprechpartner - mich - während des gesamten Verfahrens. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter.

Fachanwaltliche Expertise: Als Fachanwalt für Insolvenzrecht verfüge ich über die notwendige juristische Qualifikation und langjährige Erfahrung.

Regionale Nähe: Wir kennen die lokalen Gegebenheiten und Gerichte in Schwaben. Persönliche Treffen sind möglich, wenn gewünscht.

Transparente Kommunikation: Klare Kostenstruktur, verständliche Erklärungen, regelmäßige Updates.

Ein reguläres Privatinsolvenzverfahren dauert in der Regel 3 Jahre. Diese Zeit setzt sich zusammen aus:

1. Vorbereitung und Antragstellung: 1-3 Monate für Beratung, Dokumentensammlung und außergerichtlichen Einigungsversuch

2. Wohlverhaltensphase: 3 Jahre nach Verfahrenseröffnung

3. Restschuldbefreiung: Erteilung nach erfolgreichem Abschluss

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren auf bis zu 5 Jahre verlängert oder auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden. Wir prüfen in Ihrem individuellen Fall alle Möglichkeiten.

Während der 3-jährigen Wohlverhaltensphase haben Sie folgende Pflichten:

Pfändbares Einkommen abtreten: Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen

Erwerbstätigkeit nachgehen: Sie müssen einer zumutbaren Arbeit nachgehen oder sich aktiv um Arbeit bemühen

Keine neuen Schulden machen: Sie dürfen keine neuen Verbindlichkeiten eingehen (Ausnahmen für lebensnotwendige Dinge möglich)

Mitwirkungspflicht: Sie müssen alle erforderlichen Auskünfte erteilen und notwendige Unterlagen vorlegen

Vermögensmehrung melden: Unerwartete größere Einnahmen (Erbschaft, Lottogewinn etc.) müssen gemeldet werden

Ich begleite Sie während dieser Phase und stehe Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

Unsere Kostenstruktur ist transparent und fair:

Erstgespräch: Kostenlos und unverbindlich - hier analysieren wir Ihre Situation und klären die weiteren Kosten

Honorarvereinbarung: Danach arbeiten wir auf der Basis einer individuellen Honorarvereinbarung. Je nachdem, ob Privatinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz, bewegen sich die Gebühren in der Regel zwischen € 1.500 und € 3.000 incl. USt. für das komplette Verfahren, wobei Ratenzahlung möglich ist.

Im Erstgespräch klären wir alle finanziellen Aspekte transparent.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für den außergerichtlichen Einigungsversuch Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Diese übernimmt die Kosten für die anwaltliche Beratung ganz oder teilweise. Voraussetzungen sind:

• Ihr Einkommen liegt unter bestimmten Grenzen (abhängig von Familienstand und Kinderzahl)
• Sie können die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen

Da die Voraussetzungen von den örtlichen Amtsgerichten unterschiedlich gehandhabt werden, sollten Sie sich vorab direkt an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden.

Nein, als Mieter verlieren Sie Ihre Wohnung in der Regel nicht. Wichtig ist, dass Sie die Miete weiterhin pünktlich zahlen können. Die Miete selbst ist unpfändbar, solange sie angemessen ist.

Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie sieht es anders aus: Grundsätzlich gehört die Immobilie zur Insolvenzmasse. Allerdings gibt es Schutzmöglichkeiten:

Restschuldbefreiung mit Immobilie: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Immobilie behalten
Verkauf und Auskehr des Überschusses: Verkauf der Immobilie, Sie erhalten den unpfändbaren Teil
Freigabe: Wenn der Verkehrswert unter bestimmten Grenzen liegt

Wir prüfen in Ihrem individuellen Fall alle Möglichkeiten, um Ihre Wohnsituation zu sichern.

Ein PKW kann in der Insolvenz behalten werden, wenn er zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit oder zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig und nicht fremdfinanziert ist. Entscheidend sind:

Verkehrswert: Der Wert darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (ca. 4.500 €)
Berufliche Notwendigkeit: Sie benötigen das Auto für den Weg zur Arbeit
Alternative Mobilität: Gibt es öffentliche Verkehrsmittel als Alternative?

Falls der Wert zu hoch ist, gibt es Möglichkeiten wie:

• Verkauf und Ersatz durch ein günstigeres Fahrzeug
• Freigabe gegen Zahlung des Überschusses
• Abtretung an den Insolvenzverwalter mit Rückmietoption

Wir prüfen individuell, wie Ihr Fahrzeug geschützt werden kann.

Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Wir bieten maximale Flexibilität:

Online-Erstgespräch: Alle Erstgespräche führe ich auch per Videokonferenz durch - bequem von zu Hause aus

Digitale Kommunikation: Dokumentenaustausch per E-Mail oder über sicheren Cloudserver, Telefonate nach Vereinbarung

Persönliche Treffen: Auf Wunsch sind natürlich auch persönliche Termine in Reutlingen möglich

Gerichtstermine: Begleitung zu Gerichtsterminen auf Wunsch

So sparen Sie sich lange Anfahrtswege und können die Beratung flexibel in Ihren Alltag integrieren.

Da Sie den pfändbaren Teil Ihres Lohnes an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abtreten müssen, erfährt der Arbeitgeber in der Regel von der Insolvenz.

In Ausnahmefällen können wir die Abführung des pfändbaren Teils so organisieren, dass der Arbeitgeber nicht informiert werden muss. Wir prüfen in Ihrem Fall die beste Vorgehensweise.

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Dabei:

• Kontaktieren wir Ihre Gläubiger schriftlich
• Legen einen Schuldenbereinigungsplan vor
• Versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden
• Das Verfahren dauert in der Regel 1-3 Monate

Vorteile einer Einigung:
• Kein Insolvenzverfahren notwendig
• Schnellere Lösung
• Weniger formelle Anforderungen

Scheitert der Einigungsversuch, liegt eine wichtige Voraussetzung für den Insolvenzantrag vor.

Ja, Sie können und sollten während der gesamten Insolvenz weiterarbeiten. Eine Erwerbstätigkeit ist sogar wichtig für:

Erfüllung der Wohlverhaltensphase: Sie müssen einer zumutbaren Arbeit nachgehen
Sicherung des Lebensunterhalts: Sie behalten den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens
Positive Entwicklung: Regelmäßige Arbeit zeigt Ihre Bemühungen

Sie dürfen auch den Arbeitgeber wechseln oder eine besser bezahlte Stelle annehmen. Wichtig ist, dass Sie dem Insolvenzverwalter Änderungen im Einkommen mitteilen.

Die meisten Schulden werden durch die Restschuldbefreiung getilgt. Ausnahmen sind:

Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen: Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen Handlungen
Geldstrafen und Bußgelder: Gerichtlich verhängte Strafen
Unterhaltsansprüche: Rückständige Unterhaltsforderungen
Bestimmte Steuerschulden: Umsatzsteuer aus unredlichem Verhalten
Sozialversicherungsbeiträge: Aus den letzten 3 Jahren vor Antragstellung

Im Erstgespräch prüfen wir Ihre individuelle Situation und geben Ihnen eine realistische Einschätzung.

Für unser kostenloses Erstgespräch benötigen Sie zunächst keine Unterlagen. Hilfreich wären:

Überblick über Ihre Schulden: Wer sind Ihre Gläubiger und wie hoch sind die Forderungen?
Einkommensnachweise: Aktuelle Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc.
Wichtige Verträge: Mietvertrag, Leasingverträge, Kreditverträge
Gerichtliche Dokumente: Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide
Vermögenswerte: Informationen zu Auto, Sparguthaben, Lebensversicherungen

Keine Sorge: Wenn Sie nicht alle Unterlagen haben, können wir trotzdem starten. Im Gespräch besprechen wir, welche Dokumente noch benötigt werden.

Nein, bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder langfristigen Verträge. Wir legen Wert auf Transparenz:

Kostenfreies Erstgespräch: Unverbindliche Analyse Ihrer Situation
Transparente Honorarvereinbarung: Schriftliche Vereinbarung vor Beginn der Mandatsarbeit
Keine Mindestlaufzeiten: Sie können die Zusammenarbeit jederzeit beenden
Klare Aufstellung: Alle Kosten werden im Voraus besprochen
Flexible Zahlungsmodalitäten: Ratenzahlung möglich

Im Erstgespräch erhalten Sie eine detaillierte Kostenübersicht und können in Ruhe entscheiden.

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