Schuldnerberatung Schwaben | Fachanwalt für Insolvenzrecht - Persönlich & Regional
FACHAWALT FÜR INSOLVENZRECHT

Endlich schuldenfrei – mit persönlicher Beratung aus Schwaben

Wir begleiten Sie sicher durch die Privatinsolvenz – persönlich, vertraulich und mit der Expertise eines Fachanwalts. Ihr Weg zurück in ein finanziell sorgenfreies Leben beginnt hier.

Kostenloses Erstgespräch – vertraulich & unverbindlich
Persönlicher Ansprechpartner – keine Callcenter
98% Erfolgsquote – über 500 Mandanten erfolgreich beraten
Der Weg in ein schuldenfreies Leben
500+
Mandanten erfolgreich beraten
98%
Erfolgreiche Verfahren
15+
Jahre Erfahrung
4.8
Sterne Bewertung

Warum Schuldnerberatung Schwaben?

Wir unterscheiden uns von bundesweiten Anbietern durch persönliche Betreuung, regionale Nähe und fachanwaltliche Expertise.

Persönlich statt anonym

Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie während des gesamten Verfahrens begleitet. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter – nur persönliche Betreuung auf Augenhöhe.

Regional verwurzelt

Wir kennen die Region Schwaben und arbeiten mit lokalen Institutionen zusammen. Kurze Wege, persönliche Treffen auf Wunsch möglich – ohne lange Anreise.

Fachanwaltliche Expertise

Beratung durch Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Privatinsolvenzen und Sanierungsverfahren.

Geprüfte Qualität
§ Fachanwalt
Top Bewertungen
SCHWABEN Regional verwurzelt

Für wen ist das geeignet?

Eine Privatinsolvenz kann für viele Menschen der richtige Weg sein, um wieder schuldenfrei zu werden. Hier erfahren Sie, ob Sie zu unserer Zielgruppe gehören.

Privatpersonen mit Schulden

Sie haben den Überblick über Ihre Finanzen verloren und Schulden häufen sich? Wir helfen Ihnen, einen Neuanfang zu machen.

  • Überschuldung durch Kredite
  • Inkasso-Forderungen
  • Gerichtliche Mahnverfahren

Selbstständige & Unternehmer

Nach einer gescheiterten Selbstständigkeit belasten oft hohe Schulden. Die Insolvenz bietet auch für Sie einen Ausweg.

  • Einzelunternehmen
  • GbR-Partner
  • Kleine GmbH
  • Freiberufler
  • Steuerschulden
  • Lieferantenverbindlichkeiten

Arbeitnehmer & Angestellte

Auch mit festem Einkommen kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotz Pfändung genug zum Leben behalten.

  • Gehaltsabtretungen
  • Lohnpfändungen
  • P-Konto-Probleme

Familien & Alleinerziehende

Besonders in schwierigen Lebensphasen können Schulden entstehen. Wir berücksichtigen Ihre familiäre Situation und schützen das Existenzminimum.

  • Trennung & Scheidung
  • Unterhaltspflichten
  • Kindesunterhalt

Rentner & Senioren

Schulden im Alter sind keine Seltenheit. Auch mit kleiner Rente ist ein Insolvenzverfahren möglich und oft die beste Lösung.

  • Geringe Rente
  • Altschulden
  • Pfändungsschutz

Arbeitslose & Kranke

Jobverlust oder Krankheit führen oft zu finanziellen Schwierigkeiten. Wir unterstützen Sie auch ohne Einkommen oder bei Erwerbsminderung.

  • Bürgergeld-Empfänger
  • Krankheitsbedingte Schulden
  • Erwerbsminderung

Ehemalige Selbstständige

Nach einer gescheiterten Selbstständigkeit belasten oft hohe Schulden. Die Privatinsolvenz bietet auch für Sie einen Ausweg.

  • Geschäftsaufgabe
  • Steuerschulden
  • Lieferantenverbindlichkeiten

So läuft ein Insolvenzverfahren ab

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren – transparent, verständlich und persönlich.

1

Kostenloses Erstgespräch

In einem unverbindlichen Online-Gespräch analysieren wir Ihre finanzielle Situation und prüfen gemeinsam, ob ein Insolvenzverfahren für Sie der richtige Weg ist.

2

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist gesetzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben. Wir kontaktieren Ihre Gläubiger.

3

Antragstellung beim Insolvenzgericht

Scheitert der Einigungsversuch, stellen wir gemeinsam den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht. Ich bereite alle erforderlichen Unterlagen für Sie vor.

4

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen eröffnet das Gericht das Verfahren. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der Ihre Gläubiger informiert.

5

Wohlverhaltensphase (3 Jahre)

Während dieser Zeit treten Sie Ihr pfändbares Einkommen ab und erfüllen weitere gesetzliche Pflichten. Ich stehe Ihnen beratend zur Seite.

6

Restschuldbefreiung

Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase werden Sie von Ihren restlichen Schulden befreit. Sie können finanziell neu durchstarten.

1

Erstberatung und Prüfung

Wir analysieren die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens und prüfen die Möglichkeiten einer Sanierung oder Insolvenz.

2

Antrag auf Insolvenzeröffnung

Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wir übernehmen die komplette Antragstellung.

3

Bestellung des Insolvenzverwalters

Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen verwertet und die Gläubiger befriedigt.

4

Gläubigerversammlung

Die Gläubiger werden informiert und entscheiden über das weitere Vorgehen. Wir vertreten Ihre Interessen in der Gläubigerversammlung.

5

Verwertung und Verteilung

Der Insolvenzverwalter verwertet das Unternehmensvermögen und verteilt den Erlös an die Gläubiger gemäß gesetzlicher Rangfolge.

6

Verfahrensabschluss

Nach vollständiger Abwicklung wird das Insolvenzverfahren vom Gericht aufgehoben. Wir unterstützen Sie bei der Nachinsolvenzbetreuung.

Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Kontaktdaten

Anschrift

Schuldnerberatung Schwaben
Mauerstraße 36
72764 Reutlingen

Telefon

07121 / 128221

Mo-Do: 9:00 - 17:00 Uhr

Fr: 9:00 - 12:00 Uhr

Sa: Termin nach Vereinbarung

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